Darüber hinaus beraten wir Unternehmen ganzheitlich in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung und unterstützen bei der Einführung oder Anpassung bestehender Versorgungssysteme auf dem Stand der aktuellen Gesetzes- und Rechtslage.
Unsere rechtliche Beratung und Betreuung erstreckt dabei sich von der individual- und kollektivrechtlichen Vertragsgestaltung, über die Erstellung von Leistungsplänen und arbeitsrechtlichen Betriebsvereinbarungen bzw. Tarifverträgen, der Implementierung und Neuordnung eines oder mehrerer Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung nach personal- oder unternehmenspolitischer Zielsetzung, der Einführung von Führungskräftekonzepten, der Auslagerung oder Ausfinanzierung von rückstellungsfinanzierten Pensionsverpflichtungen bis hin zur Umstellung von leistungsorientierten auf beitragsorientierte Versorgungszusagen.
Schließlich beraten wir beim Kauf und Verkauf von Unternehmen auch zu allen Fragen bei der betrieblichen Altersversorgung.
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG handelt es sich bei betrieblicher Altersversorgung um Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass eines Ar-beitsverhältnisses.
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind in der Regel Geldleistungen in Form laufender Renten und/oder einmaliger Kapitalzahlungen. Von den Leistungen der betrieb-lichen Altersversorgung sind sonstige Sozialleistungen zu unterscheiden, die nicht der Ver-sorgung der Arbeitnehmer dienen, und damit auch nicht Insolvenzgeschützt sind.
Betriebliche Altersversorgung liegt nur vor, wenn sie wegen eines bestimmten biologi-schen Vorgangs erbracht wird, also bei Eintritt der Altersgrenze, der Invalidität oder des Todes des Versorgungsberechtigten im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung.
Das Arbeitsverhältnis muss für die Zusage kausal sein.
