Wir beraten und vertreten sowohl mittelständische Unternehmen als auch nationale und internationale Konzerne in allen Fragen des Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrechts. Insbesondere führen wir für Arbeitgeber bundesweit Kündigungsschutzverfahren durch alle Instanzen.
Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Einer unserer besonderen Schwerpunkte ist dabei die Beratung von Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung sowie die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Weiter verhandeln und beraten wir beim Abschluss von Aufhebungsverträgen unter Beachtung der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen.
Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie Unternehmen und Organvertreter bei der Gestaltung von Dienstverträgen. Weiter beraten wir bei Abschluss und Beendigung von Entsendungs- und Auslandsverträgen sowie der Arbeitnehmerüberlassung.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen mit Führungskräften, leitenden Angestellten und Organen der Gesellschaft.
Schließlich beraten und unterstützen wir in Fragen zum
- Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Arbeitsplatzschutzgesetz
- Berufsausbildungsgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Gewerbeordnung
- Handwerksordnung
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
