Unter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalition, das Tarifsvertragsrecht, das Arbeitkampfrecht sowie insbesondere das Mitbestimmungrecht in Unternehmen und Betrieben.
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet dabei die umfassende Beratung in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und des Betriebsverfassungsrechts. Wir unterstützen und führen Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen bis hin zur Übernahme der Vertretung im Einigungsstellenverfahren.
Ein weiterer besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Unterstützung bei Betriebsübergängen, Unternehmensumwandlungen und Unternehmensverkäufen.
